AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AUTOOPTIK
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Mietvertrag AUTOOPTIK
Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung des Mietvertrages oder durch verbindliche telef. Bestellung, die von der AUTOOPTIK schriftlich bestätigt werden muss, zustande.
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Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

Reservierungen
Reservierungen sind nur dann verbindlich, wenn diese durch AUTOOPTIK schriftlich bestätigt sind. Soll das Mietfahrzeug dem Mieter zugestellt bzw. von AUTOOPTIK zurückgeführt werden, sind die hierdurch anfallenden Kosten im Voraus bei Übernahme des Fahrzeuges durch den Mieter zu entrichten.
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Der Mieter hat bei Reservierung eine Anzahlung in Höhe von 20 % des zu erwartenden Mietpreises für die Anmietung des jeweiligen Fahrzeuges zu zahlen. Kommt der Mieter mit der Anzahlung um mehr als fünf Tage ab dem Datum der schriftlichen Reservierungsbestätigung in Verzug, so ist AUTOOPTIK nicht mehr an die Reservierung gebunden.
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Eine Stornierung der Reservierung ist für den Mieter nur bis zwei Wochen vor dem Reservierungsdatum möglich. Nimmt der Mieter eine derartige Stornierung vor, so verfällt die durch den Mieter geleistete Anzahlung, welche bei AUTOOPTIK verbleibt.
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Übernimmt der Mieter das Fahrzeug nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt, so ist er verpflichtet, AUTOOPTIK den Ausfallschaden zu ersetzen. Der Ausfallschaden berechnet sich nach dem mit dem Mieter für das angemietete Fahrzeug bezogen auf die vereinbarte Mietdauer vereinbarten Mietpreis.

Berechtigter Fahrer
Nur die im Mietvertrag ausdrücklich genannten Personen sind berechtigt, das durch AUTOOPTIK vermietete Fahrzeug zu führen. Ist der berechtigte Fahrer nicht Mieter, so hat der Mieter das Handeln des Fahrers wie eigenes Handeln zu vertreten.
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Vermietungen nimmt AUTOOPTIK nur vor, wenn der berechtigte Fahrer mindestens 23 Jahre alt ist und seit drei Jahren in Besitz eines zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Führerscheines ist. Der berechtigte Fahrer hat seinen Führerschein AUTOOPTIK vor Übernahme des Fahrzeuges vorzuzeigen.
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AUTOOPTIK behält sich vor, bei Bedenken gegenüber einer Person von der Vermietung abzusehen.

Mietpreis
Als Mietpreis gelten grundsätzlich die bei Anmietung gültigen Tarife, sofern nicht ein besonderer Mietzins vereinbart ist.
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Die Miete zzgl. weiterer aufgrund Sondervereinbarung geschuldeter Entgelte inkl. UST in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ist zu Beginn der Mietzeit fällig.
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Bei Anmietung hat der Mieter eine Anzahlung in Höhe des zu erwartenden Endpreises sowie eine Kaution in der Höhe der Selbstbeteiligung zu leisten. Ein sich gegebenenfalls ergebender Restbetrag ist bei Rückgabe des Fahrzeuges zu zahlen. Der Restbetrag umfasst auch Kosten der Betankung des Fahrzeuges, soweit der Mieter das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgibt.
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Sofern AUTOOPTIK mit dem Mieter keine abweichende Vereinbarung getroffen hat, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte sowie die Kaution der Kreditkarte des Mieters belastet.

Übergabe des Fahrzeuges
AUTOOPTIK übergibt dem Mieter ein betriebsbereites Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand nebstdem vertraglich vereinbarten Zubehör.
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Der Mieter hat bei Übergabe des Fahrzeuges den Zustand sorgfältig zu überprüfen. Jede sichtbare Beschädigung des Fahrzeuges ist von den Mietparteien schriftlich bei Übergabe festzuhalten. Für sichtbare Schäden, die bei Übergabe nicht schriftlich festgehalten sind, wird vermutet, dass diese in der Besitzzeit des Mieters entstanden sind.

Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln und im Rahmen der ihm obliegenden Überprüfungspflicht insbesondere die ständige Überwachung der Verkehrssicherheit, des Ölstandes, des Reifendruckes, der Einbehaltung der im Kraftfahrzeugschein aufgeführten Daten sowie der notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des Fahrzeuges gegen Diebstahl und Einbruch vorzunehmen.
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Der Mieter verpflichtet sich, in dem angemieteten Fahrzeug nicht zu rauchen und auch Dritten das Rauchen in diesem Fahrzeug nicht zu gestatten. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, so hat er eine pauschale Gebühr in Höhe von Euro 300,00 netto zur Geruchsbeseitigung zu zahlen.
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Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden- zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, auf Rennstrecken, für Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings sowie im Gelände;- zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen;- zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten;- zur Weitervermietung bzw. zur Personenbeförderung;- für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen.
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Die Benutzung des Fahrzeuges ist nur im Inland gestattet. Sollte der Mieter das Fahrzeug auch im Ausland benutzen wollen, so hat er hierfür ausdrücklich die vorherige schriftliche Zustimmung von AUTOOPTIK für durch den Mieter genannte Länder einzuholen.
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Mit Rücksicht auf die dem Mieter bekannten außergewöhnlichen Risiken der Vermietung eines Kraftfahrzeuges verpflichtet sich der Mieter, jegliche Beeinflussung durch Alkohol, Drogen bzw. Medikamente zu vermeiden.
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Zuwiderhandlungen gegen eine der Verpflichtungen berechtigt VS-AUTOOPTIK zu einer sofortigen fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens, der AUTOOPTIK aufgrund der Verletzung einer der vorstehenden Bestimmungen entsteht, bleibt hiervon unberührt.
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Bei Ausfall des Wegstreckenzählers ist AUTOOPTIK unverzüglich zu informieren.

Versicherungen
Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Vollkaskoversicherung mit einer maximalen Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von Euro 50000 EUR. Die maximale Deckungssumme für beschädigte Personen beläuft sich auf Euro 50000 Mio.
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Die vorstehend genannte Versicherung sieht eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall vor. Diese Selbstbeteiligung ist in jedem Fall durch den Mieter zu tragen und richtet sich nach der im Mietvertrag genannten Höhe.
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Verweigert der Versicherer die Leistung ganz oder zum Teil in Anwendung des Versicherungsvertrages, so bleibt der Mieter in vollem Umfange schadensersatzpflichtig und hat AUTOOPTIK von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen bzw. bereits eingetretene Schäden zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungsverweigerung des Versicherers auf das Verhalten des Mieters oder des berechtigten Fahrers zurückzuführen ist.
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Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Versicherungsschutz entfällt, wenn das gemietete Fahrzeug in einem anderen Land als Deutschland und den ausdrücklich in dem Mietvertrag aufgeführten Ländern benutzt wird.

Unfälle/Diebstahl/Beschädigungen
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schaden hat der Mieter unverzüglich alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Interessen von AUTOOPTIK zu wahren.
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Bei jedem Schaden hat der Mieter insbesondere- sofort die Polizei hinzuziehen und an der Unfallstelle bis zur Unfallaufnahme durch die Polizei zu verbleiben; verweigert die Polizei die Unfallaufnahme, so hat der Mieter dies gegenüber AUTOOPTIK nachzuweisen;- Namen und Anschriften aller beteiligten Personen, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen der Beteiligten sowie Namen und Anschriften aller Zeugen festzuhalten;- ein sorgfältig und vollständig erstelltes Unfallprotokoll an AUTOOPTIK zu übermitteln;- AUTOOPTIK sofort telefonisch von einem Unfall zu verständigen.
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Der Mieter ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für das Mietfahrzeug abgeschlossene Versicherung vorzugreifen.
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Bei Rückgabe des Mietfahrzeuges hat der Mieter ohne Aufforderung alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden AUTOOPTIK anzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn Schäden zwischenzeitlich behoben sein sollten.

Technische Schäden/Reparaturen
Treten an dem Mietfahrzeug Betriebsstörungen oder sonstige technische Störungen auf, hat der Mieter AUTOOPTIK unverzüglich zu unterrichten. Die Beseitigung der Schäden darf nur mit ausdrücklich erteilter Genehmigung von AUTOOPTIK in einer Fachwerkstatt des vermieteten Mietwagen-Fabrikates vorgenommen werden.
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Einer vorherigen Genehmigung von AUTOOPTIK bedarf es nicht, wenn dem Mieter vor Durchführung der Reparatur von der Fachwerkstatt verbindlich zugesagt wird, dass die Reparaturkosten nicht mehr als Euro 100,00 betragen.
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AUTOOPTIK erstattet die dem Mieter entstandenen tatsächlichen Kosten für die Beseitigung der Schäden gegen Vorlage der von dem Mieter verauslagten und quittierten Originalrechnung, soweit der Mieter nachweist, dass Schäden und Betriebsstörungen nicht von ihm verschuldet wurden bzw. die Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges vorgelegen hat.

Haftung von AUTOOPTIK
Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber AUTOOPTIK aus dem Mietvertrag, es sei denn, der Anspruch hat eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder eine wesentliche Vertragspflicht zum Inhalt, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grobfahrlässigen Vertragsverletzung durch AUTOOPTIK oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von AUTOOPTIK. Diese Regelung gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen.
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AUTOOPTIK haftet nicht für Verspätungen, Verluste oder Schadensfälle, die infolge eines Unfalles oder eines technischen Defektes mit dem Mietfahrzeug entstehen.
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AUTOOPTIK übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe in dem Mietgegenstand zurückgelassen werden.
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Eine Haftung von AUTOOPTIK ist auch ausgeschlossen, soweit bei erfolgter Reservierung das durch den Mieter reservierte Fahrzeug bei Mietbeginn durch AUTOOPTIK aufgrund eines vorangegangenen Unfalles bzw. technischen Defektes nicht fristgerecht zur Verfügung gestellt werden kann.

Haftung des Mieters
Der Mieter haftet in jedem Schadensfall verschuldensunabhängig in Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes.
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Der Mieter haftet bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen nach den allgemeinen Haftungsregeln. Er hat das Fahrzeug insbesondere in mangelfreiem Zustand, in welchem er es übernommen hat, zurückzugeben.
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Der Mieter haftet für den gesamten Schaden (Bergungskosten, Gutachterkosten, Rückführungskosten, Wertminderung, Mietausfall), unabhängig von der vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn- der Mieter die Schadensanzeige entgegen seiner Verpflichtung nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig an AUTOOPTIK übergibt;- der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben;- der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen Unfallflucht begangen haben, soweit die berechtigten Interessen von AUTOOPTIK an der Feststellung des Schadensfalles generell beeinträchtigt wurden;- der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen entgegen der Verpflichtung gemäß bei einem Unfall auf die Hinzuziehung der Polizei verzichten und hierdurch die berechtigten Interessen von AUTOOPTIK an der Feststellung des Schadensfalles generell beeinträchtigt wurden.
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Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen die Bestimmungen des Mietvertrages einschließlich der im Rahmen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Mieter auferlegten Verpflichtungen.
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Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Mieter stellt AUTOOPTIK von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße von AUTOOPTIK erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der AUTOOTIK für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, zahlt der Mieter an AUTOOPTIK für jede Behördenanfrage eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50,00 inklusive MwSt. Zudem ist AUTOOPTIK ohne zeitliche Begrenzung berechtigt, das Kreditkartenkonto des Mieters mit etwaigen den Mieter betreffenden Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten sowie der Bearbeitungsgebühr zu belasten.

Rückgabe des Fahrzeuges
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit AUTOOPTIK am vereinbarten Ort und während der üblichen Geschäftszeiten, in vertragsgemäßem Zustand einschließlich aller von AUTOOPTIK übergebenen Zubehörteile und Dokumente vollgetankt zurückzugeben.
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Gibt der Mieter das Fahrzeug - auch unverschuldet - nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an dem vereinbarten Ort an AUTOOPTIK zurück, so ist AUTOOPTIK berechtigt, für den über die Vertragsdauer hinausgehenden Zeitraum ein Nutzungsentgelt in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses von dem Mieter zu verlangen.
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AUTOOPTIK untersucht bei Rückgabe das Mietfahrzeug auf sofort sichtbare Beschädigungen und hält eventuelle Beschädigungen schriftlich fest. Ist das Fahrzeug nicht vollgetankt, so hat der Mieter die Kosten zu tragen. Sollten weitere Beschädigungen später sichtbar werden, teilt AUTOOPTIK dies dem Mieter schriftlich mit. Etwaige sich hieraus ergebende Schadensersatzansprüche hat der Mieter zu tragen.

Allgemeine Bestimmungen
Der Mietvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Ein Zurückbehaltungsrecht an dem Mietfahrzeug sowie an dem Mieter übergebenen Zubehör und Dokumenten steht dem Mieter nicht zu.
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Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von AUTOOPTIK ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters möglich.
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Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
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Erfüllungsort für sämtliche Leistungen von AUTOOPTIK sowie des Mieters ist Lünen.
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Gegenüber Kaufleuten ist der Gerichtsstand Lünen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Fahrzeugaufbereitung, insbesondere das Reinigen, Pflegen und die Ausbesserung von Lackschäden, Brandlöchern, Lederbezügen und Innenraumschäden an Kraftfahrzeugen aller Art, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die angebotenen Leistungen werden ausschließlich zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Autopflege AUTOOPTIK erbracht.

Terminvereinbarungen/Auftragserteilung
Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Vertragsparteien getroffen.
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Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage der Autopflege AUTOOPTIK.
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Terminvereinbarungen stellen gleichzeitig Auftragserteilungen durch den Auftraggeber dar und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor Beginn der Fahrzeugaufbereitung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.

Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn sie nicht mindestens zwei Werktage (Montag - Samstag) vor dem Erfüllungsdatum von einer Seite der Vertragsparteien schriftlich (es genügt auch ein Fax) aufgekündigt werden.
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Falls Termine vom Auftraggeber nicht spätestens vor dem Erfüllungsdatum gemäß § 3 a) aufgekündigt werden, kann die Autopflege AUTOOPTIK eine Verdienstausfallpauschale von Euro 60,00 erheben. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen.
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Wenn aufgrund höherer Gewalt und/oder behördlichen Anordnungen eine Terminvereinbarung nicht eingehalten werden kann, entfällt für beide Vertragsparteien eine dadurch bedingte Schadenersatz- oder Erfüllungspflicht.
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Schadenersatzansprüche ergeben sich wohl aus § 3 a + b, nicht aber aus § 3 c.

Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarungen
Die Zahlungsbedingungen werden auf der jeweiligen Auftragsbestätigung angegeben.
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Ausnahmefälle sind möglich, müssen jedoch zur Rechtsgültigkeit auf der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden.

Reklamationen
Reklamationen können nur unverzüglich nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden.
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Bei Lackschäden muss bei Beilackierungen mit Farbunterschieden gerechnet werden. Hierüber wird der Kunde vorab informiert.
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Bei stark verschmutzen Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farberblassungen und Abweichungen führen. Hierüber wird der Kunde vorab informiert.
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Bei einer berechtigten Reklamation hat die Autopflege AUTOOPTIK das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Bei erfolglosen
Nachbesserungsversuchen wird von der Autopflege AUTOOPTIK ein angemessener Preisnachlass gewährt.

Haftung und Garantie
Der Autopflege AUTOOPTIK übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Autopflege AUTOOPTIK bei Arbeiten am Kraftfahrzeug verursacht wurden.
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Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Fahrzeugaufbereitung an diesem Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Die Mitarbeiter der Autopflege AUTOOPTIK machen den Kunden vor Beginn ihrer Arbeit auf bereits vorhandene, sichtbare Schäden aufmerksam.
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Die Autopflege AUTOOPTIK übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeugs schon im Vornhinein an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten unterrichtet.
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Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Autopflege AUTOOPTIK keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektrikabdichtung im Motorraum an seinem Kraftfahrzeug.

Formalien und schriftliche Absicherung
Bevor die Arbeit am Kraftfahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, ist vom Kunden das Formular Auftragsbestätigung/Schadensanzeige gegenzuzeichnen. Dies dient der rechtlichen Absicherung der Autopflege AUTOOPTIK
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Mit der Unterzeichnung des Formulars bestätigt der Kunde die Richtigkeit der Angaben und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die auf der Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.

Preise/Pauschalpreise
Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Kraftfahrzeugs vor Beginn der Reinigung/Pflege.
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Preisangaben auf Informationsunterlagen der Autopflege AUTOOPTIK dienen lediglich zur Orientierung und können je nach Fall stark von den endgültigen Preisen abweichen.
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Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.
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Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung bzw. der Pauschalpreisvereinbarung.

Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde.
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Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu verfassen.
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Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.


Stand 01.03.2019, Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
Gerichtsstand ist der Sitz der Autopflege AUTOOPTIK.